Neue Maßnahmen ab 21.9.2020 für Gottesdienste und Veranstaltungen (aktualisiert 5.10.)

am Donnerstag, dem 17. Sep. 2020, wurden in den Medien einige Maßnahmen angekündigt, die auch kirchliche Veranstaltungen und Gottesdienste betreffen:

Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze sind ab 21.09.2020 auf 10 Personen (statt bisher 50 Personen) beschränkt.
Treffen, bei denen es viel Bewegung und Interaktion gibt (z.B. Gruppenstunden), sind also in Innenräumen auf 10 Personen beschränkt. Im Freien können wie bisher bis zu 100 Personen an solchen Treffen teilnehmen. Und bei fixen Sitzplätzen sind auch weiterhin größere Veranstaltungen in Innenräumen möglich.
(Weitere Informationen auf www.dibk.at/Themen/Kirche-und-Coronavirus/Haeufig-gestellte-Fragen)
Für unsere Gottesdienste gilt zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen ab 21.09.2020 verpflichtend:

  • Der Mund-Nasen-Schutz muss nun während des gesamten Gottesdienstes getragen werden – auch am Sitzplatz und beim Hingehen zur Kommunion und beim Zurückgehen auf den Platz. Die KommunionspenderInnen tragen einen Mund-Nasen-Schutz und reichen die Kommunion in Stille. Andere liturgische Dienste tragen ebenfalls Mund-Nasen-Schutz, außer es behindert den Dienst (zB. LektorIn beim Lesen). Der Priester bzw. VorsteherInnen eines Gottesdienstes benötigen während der Ausübung ihres Dienstes keinen Mund-Nasen-Schutz, außer bei der Kommunionspendung.
  • Das gemeinsame Singen muss leider reduziert werden.
  • Weitere Informationen auf www.dibk.at/Themen/Kirche-und-Coronavirus/Haeufig-gestellte-Fragen.

Für Agapen, Pfarrfeste etc. gilt:

  • Ab 21.09.2020 dürfen Speisen und Getränke in Innenräumen nur mehr im Sitzen konsumiert werden.

Die Basis für alle Regelungen zu den Gottesdiensten bildet bis zum Erscheinen einer Überarbeitung weiterhin die Rahmenordnung der Bischofskonferenz vom 20. Juni 2020.

Hier noch häufig gestellte Fragen und die Antworten dazu (Stand 5.10.2020):

Auch in allen kirchlichen Bereichengelten jene Grundregeln, die uns im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bereits seit einigen Monaten begleiten:

  • Einhalten eines Sicherheitsabstandes von mindestens 1 Meter zu anderen Personen.
  • Verzicht auf Händeschütteln, Umarmungen usw.
  • In vielen Bereichen ist in Innenräumen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Sobald es zu größeren Menschenansammlungen kommt bzw. es zu eng wird, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ebenfalls sehr zu empfehlen.
  • Sobald es zu größeren Menschenansammlungen kommt bzw. es zu eng wird, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sehr zu empfehlen.
  • Regelmäßiges Waschen bzw. Desinfizieren der Hände.
  • Niesen oder Husten in ein Taschentuch oder in die Armbeuge.

Für einige besondere Bereiche unseres kirchlichen Lebens finden Sie untenstehend noch weitere Hinweise und Regelungen. Diese werden auf Basis der aktuellen Entwicklung laufend angepasst.

 

1. Was muss ich derzeit beim Besuch eines Gottesdienstes beachten?

  • Bitte tragen Sie während des ganzen Gottesdienstes einen Mund-Nasen-Schutz – auch am Sitzplatz und beim Kommuniongang. (Bei Gottesdiensten im Freien muss kein Mund-Nasenschutz getragen werden.)
  • Achten Sie auf das Einhalten eines Sicherheitsabstandes von mindestens 1 Meter zwischen Personen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen.
  • Bei den Gottesdiensten wird eine Möglichkeit zur Handdesinfektion angeboten. Nutzen Sie diese.
  • Das gemeinsame Singen muss derzeit leider reduziert werden. Aktuelle Informationen für Chöre finden Sie unter: https://www.chorverband.at
  • Zum Friedensgruß kann derzeit leider kein Händeschütteln erfolgen, ein freundliches Zunicken ist aber gut möglich.
  • Die Kommunion wird in Stille gereicht. Der/die Kommunionspender/in trägt ebenfalls Mund-Nasen-Schutz und unterlässt die Worte „Der Leib Christi“ und es entfällt auch das laut gesprochene „Amen“.
  • In den Kirchen gibt es Willkommensdienste, Platzmarkierungen oder Plakate, die Ihnen dabei helfen sollen, die Maßnahmen einzuhalten. Bitte halten Sie sich an diese Anweisungen.
  • Sollten Sie beim Besuch eines Gottesdienstes um Ihre Kontaktdaten gebeten werden, bitten wir Sie, diese bekanntzugeben. Sie unterstützen damit im Falle einer Covid-19-Infektion die schnelle Ermittlung der Kontaktpersonen.
  • Was gilt bei Gottesdiensten in Gebieten mit GELBER und ORANGER Ampel? Es gelten die gleichen Vorgaben wie bei grüner Ampelfarbe.

Die grundlegenden Bestimmungen der Bischofskonferenz können in der aktuellen Fassung der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste auf www.bischofskonferenz.at nachgelesen werden.

 

2. Welche Regelungen gelten für Veranstaltungen, Versammlungen und Treffen außerhalb der Gottesdienste? 

Für solche Treffen (z. B. Gruppentreffen für die Sakramentenvorbereitung, PGR-Sitzungen, PKR-Sitzungen, Seniorentreffen, Familienkreise, Weggemeinschaften, Schulungen, Agapen nach Gottesdiensten etc.) sind die gesetzlichen Regelungen der Covid-19-Maßnahmenverordnung in der geltenden Fassung für „Veranstaltungen“ anzuwenden:

  • Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von mindestens 1 Meter
  • In geschlossenen Räumen sind solche Veranstaltungen mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 10 Personen erlaubt. Sollte es zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze geben, sind diese Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 1500 Personen (ab 250 Personen nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde) möglich. Es muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, der nur auf dem Sitzplatz abgenommen werden darf. Auch Personal mit Kundenkontakt muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Im Freien sind solche Veranstaltungen mit einer maximalen Teilnehmeranzahl von 100 Personen erlaubt. Sollte es zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze geben, sind diese Veranstaltungen im Freien mit bis zu 3000 Personen (ab 250 Personen nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde) möglich. Mund-Nasen-Schutz ist nicht notwendig.
  • Für Veranstaltungen ab 50 Personen in Innenräumen und ab 100 Personen im Freien ist die Bestellung eines COVID-19-Beauftragten und die Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzeptes vorgeschrieben.
  • Wenn im Zuge einer Veranstaltung auch Speisen und Getränke verabreichtwerden (Agape, Pfarrfest, etc.), gelten die Regelungen für die Gastronomie. Hinweise dazu befinden sich auf www.sichere-gastfreundschaft.at.
    Achtung: Speisen und Getränke in Innenräumen dürfen nur mehr im Sitzen konsumiert werden.
  • Was gilt bei Veranstaltungen in Gebieten mit GELBERund ORANGERAmpel? Derzeit gelten die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie bei grüner Ampelfarbe.

 

3. Welche Bestimmungen gelten für Begräbnisse?

  • Für Begräbnisgottesdienstein der Kirche und am Friedhof gelten die unter Punkt 1 beschriebenen Bestimmungen für Gottesdienste sowie auf dem Friedhof eine Beschränkung von  500 TeilnehmerInnen.
  • Trauerfeiernnach dem eigentlichen Begräbnis gelten als Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze und können daher seit 14. September in geschlossenen Räumen mit bis zu 10 Personen und im Freien mit bis zu 100 Personen stattfinden. In geschlossenen Räumen muss ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden. Trauerfeiern im privaten Wohnbereich sind weiterhin von dieser Beschränkung der maximal zulässigen Personenzahl ausgenommen. (vgl. https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen.html)

 

4. Welche Regelungen gelten für die Erstkommunion und die Erstkommunionvorbereitung?

  • Erstkommunionfeiern sind nach einer angemessenen Zeit der Vorbereitung wieder möglich. Für die Teilnehmerzahl gibt es derzeit keine Beschränkung. Es müssen jedoch die unter Punkt 1 beschriebenen Bestimmungen für Gottesdienste eingehalten werden.
  • Für die Feier wird ein Präventionskonzept erarbeitet und die Einhaltung durch eine/n Präventionsbeauftragte/n gewährleistet.
  • Für Gruppentreffen oder Treffen nach dem Gottesdienst bzw. Agapengelten die unter Punkt 2 beschriebenen Regelungen und Teilnehmerzahlen.

 

5. Welche Regelungen gelten für die Firmung und die Firmvorbereitung?

  • Die Firmungen in der Diözese Innsbruck wurden auf das Jahr 2021 verschoben, wobei in Ausnahmefällen frühere Termine nach guter Absprache mit allen Beteiligten möglich sind.
  • Bei der Feier der Firmung sind die unter Punkt 1 beschriebenen allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln für Gottesdienste einzuhalten.
  • Für die Feier wird ein Präventionskonzept erarbeitet und die Einhaltung durch eine/n Präventionsbeauftragte/n gewährleistet.
  • Für Gruppentreffen oder Treffen nach dem Gottesdienst bzw. Agapen gelten die unter Punkt 2 beschriebenen Regelungen und Teilnehmerzahlen.

 

6. Wird derzeit noch die Krankenkommunion nach Hause gebracht?

  • Ja. Unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften (Abstand, Handdesinfektion) kann die Krankenkommunion nach vorheriger Absprache mit den Angehörigen nach Hause gebracht werden.

 

7. Welche Regelungen gelten für Taufen?

  • Bei Taufen gelten die unter Punkt 1 beschriebenen aktuellen Abstands- und Hygieneregeln für Gottesdienste. Es gibt derzeit keine Beschränkung der Teilnehmerzahl. Allerdings finden im Kirchenraum aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes weniger Personen Platz als vor der Corona-Pandemie.
  • Für die Feier wird ein Präventionskonzept erarbeitet und die Einhaltung durch eine/n Präventionsbeauftragte/n gewährleistet.

 

8. Welche Regelungen gelten für Trauungen?

  • Bei kirchlichen Trauungen gelten die unter Punkt 1 beschriebenen allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln für Gottesdienste.
  • Für die Feier wird ein Präventionskonzept erarbeitet und die Einhaltung durch eine/n Präventionsbeauftragte/n gewährleistet.
  • Für die Hochzeitsfeier im Gasthaus oder in Veranstaltungsräumen gelten die staatlichen Vorgaben. Sie werden als Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze eingestuft und sind seit 21. September 2020 mit bis zu höchstens 10 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 100 Personen im Freien möglich.  (vgl. https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen.html)

 

9. Ist beichten möglich?

  • Ja. Die Beichte kann derzeit allerdings nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Abstand von 2 Metern gewahrt bleiben kann.

 

10. Wie erreiche ich die Corona-Sorgen-Hotline und die Telefonseelsorge?

  • Das Land Tirol hat in Kooperation mit der Diözese Innsbruck eine Corona-Sorgen-Hotlineeingerichtet. Unter der Nummer 0800-400 120stehen täglich von 8 bis 20 Uhr geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Sorgen und Nöte der Bevölkerung zur Verfügung.
  • Das Gesprächsangebot ist eine Ergänzung zur Telefonseelsorge, die rund um die Uhr unter der Nummer 142und auf www.onlineberatung-telefonseelsorge.at erreichbar ist.