Gottesdienste ab 15.5. unter Auflagen – Beerdigungen – Pfarrbüros

Liebe Gläubige!

Gottesdienste sind unter Auflagen ab 15. Mai 2020 wieder erlaubt. Von Normalität sind wir leider noch weit weg, aber es ist eine Möglichkeit.

Die wichtigsten Auflagen für Gottesdienste in geschlossenen Räumen ab 15.5. sind:

  • pro Person müssen 10 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen
  • 2 m Mindestabstand zwischen den Gottesdienstfeiernden (ausgenommen im Haushalt lebende Personen)
  • Mund-Nasen-Schutz muss während des Gottesdienstes getragen werden (ab 6 Jahre)
  • Kirche ist für Einlasskontrollen und Ordnerdienste zuständig
  • regelmäßige Desinfektion von Flächen oder Vorrichtungen (z.b. Türgriffe)

Genauere Richtlinien zur Praxis werden derzeit noch von der österreichischen Bischofskonferenz ausgearbetet.

Neue Regelung für Begräbnisse

Ab 1. Mai 2020 können sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen, wenn der Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist.

Dabei gibt es eine Ausnahme für Begräbnisse: Statt wie sonst 10 Personen bei Versammlungen im öffentlichen Raum sind bei Beerdigungen künftig 30 Personen zugelassen. Auch hier müssen alle Teilnehmenden jedoch weiterhin einen Sicherheitsabstand von mindestens einen Meter einhalten.

 

Kein Parteienverkehr in den Pfarrbüros vorläufig bis 15.5.

Diese Regelung wurde von Seiten der Diözese bis zumindest 15.5. verlängert.

Alle hauptamtlichen MitarbeiterInnen sind jedoch weiter für euch per Mail oder Telefon natürlich erreichbar.