Seit 24.7.2020 wieder Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen der Kirche

Die aktuellen Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie haben eine Anpassung der aktuell gültigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen notwendig gemacht. In Erweiterung der Rahmenordnung der Österr. Bischofskonferenz gilt ab Freitag 24. Juli 2020 bis auf Weiteres:
  1.  Verpflichtung aller Personen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn sie sich im Kirchen-/Gottesdienstraum frei bewegen – für Gottesdienstbesucher/innen also beim Betreten und Verlassen der Kirche.
  2. Unterlassen der Wortfolge „Der Leib Christi – Amen“ während der Kommunionspendung.
  3. Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz bleibt unverändert.

    Besonders auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter ist zu achten.
    Alle bis dato gesetzten Schutz- und Hygienemaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sind weiterhin in allen Tätigkeitsbereichen der Diözese Innsbruck gültig.