- Verpflichtung aller Personen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn sie sich im Kirchen-/Gottesdienstraum frei bewegen – für Gottesdienstbesucher/innen also beim Betreten und Verlassen der Kirche.
- Unterlassen der Wortfolge „Der Leib Christi – Amen“ während der Kommunionspendung.
- Die Rahmenordnung der Bischofskonferenz bleibt unverändert.
Besonders auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1 Meter ist zu achten.
Alle bis dato gesetzten Schutz- und Hygienemaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sind weiterhin in allen Tätigkeitsbereichen der Diözese Innsbruck gültig.