Empfehlungen der Diözese Innsbruck für die Ampelphase GELB

Die Diözese Innsbruck informiert über die Auswirkungen der Corona-Ampel auf die Pfarrgemeinden und die Feier der Liturgie.

Was bedeutet die Corona-Ampel aktuell für die Pfarren?

 

1. Inkrafttreten der Ampelregelungen in Tirol

Die am 11.09. von der Bundesregierung ausgegebenen Ampelregelungen für Tirol und die zusätzlich angekündigten Veränderungen der Grün-Phase gelten frühestens ab Montag 14.09.2020. Das heißt, dass die Gottesdienste bis Sonntag, 13. September, unter den bisher gültigen Corona-Schutzmaßnahmen stattfinden können. (Nähere Infos finden Sie HIER Verlinkung auf FAQ)

Die grundlegenden Bestimmungen der Bischofskonferenz können in der aktuellen Fassung der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste auf www.bischofskonferenz.at nachgelesen werden.

 

2. GELBE Ampelphase – Empfehlungen für betroffene Pfarren

Seit kurzem ist auch die Corona-Ampel in Betrieb (www.corona-ampel.gv.at). Im Gefolge der rechtlichen Verankerung, die vermutlich noch bis Ende September dauert, wird auch die Rahmenordnung der Bischofskonferenz für Gottesdienste angepasst.

Bis zur Veröffentlichung der neuen Rahmenordnung, vermutlich Anfang Oktober, empfiehlt die Diözese Innsbruck für die Feier von Gottesdiensten in Regionen, die unter GELB eingestuft sind, folgende Maßnahmen:

  • Dauerhaftes Tragen von Mund-Nasenschutz für alle Mitfeiernden, auch am Sitzplatz und beim Kommuniongang. Ausgenommen sind Priester, Diakone, LektorInnen und KantorInnen während der Ausübung ihres Dienstes.
  • Während der Spendung der Kommunion sollen die KommunionspenderInnen einen Mund-Nasenschutztragen.
  • Reduktion des gemeinsamen Gesanges

 

Für die Pfarrbüros empfehlen wir, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1 m zu den Kundinnen und Kunden nicht eingehalten werden kann und keine geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung (z.B. Plexiglas) vorhanden ist.