Neue Rahmenordnung der Österr. Bischofskonferenz – gültig ab 9. 10.2020

„Die Österreichische Bischofskonferenz hat verschärfte Regeln zur Feier öffentlicher Gottesdienste beschlossen. Die entsprechende Rahmenordnung wurde am Montag veröffentlicht und gilt ab Freitag, 9. Oktober, in ganz Österreich. Anlass für die Novellierung der Rahmenordnung sind die aktuelle Corona-Lage und die in diesem Zusammenhang zwischen den Kirchen und Religionsgesellschaften mit dem Kultusministerium vereinbarten Maßnahmen. Diese gelten bereits seit 21. September in den katholischen Diözesen und beinhalten beispielsweise eine Maskenpflicht bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen. Die neue Rahmenordnung konkretisiert die schon ergriffenen Schutzmaßnahmen und macht sie österreichweit verbindlich.

Die Rahmenordnung enthält allgemeine Regeln, die für alle Gottesdienstformen gelten, darüber hinaus gibt es spezielle Vorschriften für einzelne Sakramente und Feierformen sowie für die Musik. Für „religiöse Feiern aus einmaligem Anlass“ (z.B.: Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung) sind die Erstellung eines Präventionskonzepts und die Bestellung eines Präventionsbeauftragten verpflichtend. Ausdrücklich ausgenommen davon sind Begräbnisse und damit verbundene gottesdienstliche Feiern wie die Totenwache oder die Totenmesse.

Eine Klarstellung der Bischofskonferenz, die aber nicht in der Rahmenordnung aufgeführt ist, betrifft Allerheiligen und Allerseelen: So gelten heuer an diesen beiden Tagen für Feiern zum Totengedenken und die Gräbersegnung am Friedhof die staatlichen Bestimmungen für Begräbnisse (§ 10 Abs 10a COVID-19-Maßnahmenverordnung). Höchstens 500 Personen können an den Feiern teilnehmen, ein Präventionskonzept ist nicht verpflichtend. Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens einem Meter.

Weil die Rahmenordnung nur Gottesdienste betrifft, sind für andere kirchliche Veranstaltungen wie Gruppentreffen, Kirchenkonzerte, Chorproben etc. „die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp“ verpflichtend, wird ausdrücklich betont. Für Schulgottesdienste gibt es Besonderheiten, die von den jeweiligen diözesanen Schulämtern unter Beachtung der schulbehördlichen Vorgaben konkretisiert werden. Außerhalb der Gottesdienstzeiten sollen die Pfarren ihre Kirchen tagsüber offen halten und zum persönlichen Gebet einladen, wird betont.

Allgemeine Regeln

Wichtigste Regel bei allen öffentlichen Gottesdiensten ist der Mindestabstand von einem Meter zu allen Personen, mit denen man nicht gemeinsam in einem Haushalt wohnt. Diese Regel ist für die Katholische Kirche keine Verschärfung, sie gilt österreichweit seit Wiederaufnahme von öffentlichen Gottesdiensten nach dem Lockdown ab Mitte Mai. Die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, „wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert“, wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. Neu ist die Bestimmung, dass bei Gottesdiensten unter freiem Himmel zum Einhalten des vorgesehenen Abstands Sitzplätze für alle zur Verfügung gestellt werden müssen.

Eine Verschärfung stellt die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes (MNS) während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes dar. Ausgenommen davon sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können. Darüber hinaus besteht weiterhin keine Maskenpflicht beim Gottesdienst im Freien.

„Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten“, lautet eine weitere Ausnahme. Da ein häufiges An- und Ablegen des Mund-Nasen-Schutzes problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet – also meist der Priester – in der Regel auch keine Maske tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist mit Mindestabstand und Maske möglich.

Zu den allgemeinen Regeln gehört, dass in den Kirchen die Weihwasserbecken entleert und gereinigt sind. …“

 

Hier der gesamte kath-press-Artikel  Bischofskonferenz erlässt verschärfte Regeln für Gottesdienste vom 5.10.2020.

Hier die gesamte Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz wirksam ab 9. Oktober 2020 im Wortlaut.

Rahmenordnung der Bischofskonferenz-ab 2020-10-09