Gottesdienste – Begräbnisse… Neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz für den Lockdown ab 17.11.20

Auszug aus der neuen Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz für die Zeit des 2. Lockdowns:

„In Hinblick auf den österreichweiten Lockdown und vor dem Hintergrund der COVID 19 Notmaßnahmenverordnung sind die österreichischen Bischöfe mit der Regierung übereingekommen, öffentliche Gottesdienste vorübergehend und befristet bis zum Ende dieses Lockdown (voraussichtlich 6. Dezember 2020) auszusetzen.

Die Kirchen stehen tagsüber weiterhin für das persönliche Gebet offen.

Zulässig ist die Feier nicht öffentlich zugänglicher Sonntagsgottesdienste im kleinsten Kreis. Für diese gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Möglich ist nur ein nicht öffentlich zugänglicher Gottesdienst, der von einer kleinen Gruppe (höchstens 5–10 im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inkl. Vorsteher) stellvertretend für die ganze Gemeinde gefeiert wird.
  • Es muss Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten.
  • Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, darf nicht teilnehmen.
  • Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 1,5 Metern.
  • Der Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend. Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin etc.) das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einhalten.
  • Wer zur Feier gemeldet ist, muss beim Betreten des Kirchenraums die Hände desinfizieren.
  • Der Gottesdienst soll in der gebotenen Kürze gefeiert werden…“

Besonders hervorzuheben ist die Regelung für Begräbnisse: „Zur Feier des Begräbnisses sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste (Messfeier/Wort-Gottes-Feier) unmittelbar vor oder nach der Bestattung.“

Hier die neue Rahmenordnung im Wortlaut

2020-11-17-Rahmenordnung der Bischofskonferenz für den Lockdown