Nach dem Lockdown endlich wieder Gottesdienste ohne Anmeldung!

Ab dem Ende des staatlichen Lockdowns (8.2.2021) dürfen auch wir wieder ohne Anmeldung MITEINANDER GOTTESDIENST FEIERN!

Mit großer Freude geben wir bekannt, dass wir wieder miteinander Gottesdienst feiern können, ohne dass man sich vorher dazu anmelden muss!

 Natürlich gelten die strengeren gesetzlichen Auflagen auch für die Kirchen. Worauf müssen wir in nächster Zeit besonders achten? 

Bitte beim Gehen, Sitzen oder Stehen in der Kirche immer auf den neuen Mindestabstand von 2 m achten!

 

Der Mindestabstand gilt nicht für Menschen, die im selben Haushalt wohnen!

 

Die Sitzplätze sind nach den neuen Abstandsregeln markiert.

Seit dem 25.1.2021 müssen alle ab dem 14. Lebensjahr auch in der Kirche verpflichtend eine FFP2-Maske tragen.

Von 6-14 Jahren reicht ein normaler Mund-Nasen-Schutz.

Bis zum 6. Lebensjahr gibt es keine Maskenpflicht!

 Nach den Semesterferien (15.2.21) sind auch die Pfarrbüros mit Auflagen (2-m-Abstand, FFP-2-Maske) wieder für euch geöffnet und wir feiern auch wieder alle Werktagsgottesdienste.

Unten findet ihr auch noch die nachträglich eingefügten, aktuellen Informationen und Regelungen der Diözese Innsbruck vom 5.2.2021.

 Wir wünschen euch und euren Familien weiterhin viel Gesundheit, sowie Gottes Schutz und Segen!

Euer Seelsorgeraum-Team

 

Auszug aus dem diözesanen Schreiben vom 5.2.2021 zu zusätzlichen aktuellen diözesanen Regelungen:

  • Gemeindegesang und Chorgesang ist untersagt. Möglich ist der Gesang von bis zu vier Solisten (auch als Ensemble). Instrumentalmusik (Orgel und bis zu vier Soloinstrumente, auch als Ensemble und unabhängig von der Art der Instrumente) ist ebenfalls erlaubt. Diese Regelung gilt auch für Gottesdienste im Freien, z. B. Begräbnisse.
  • Weitere Regelungen sind in der Rahmenordnung der Bischofskonferenz zu finden und verbindlich einzuhalten.

2021-02-07-Rahmenordnung_der_Bischofskonferenz ab 7.2.21

 Veranstaltungen, Versammlungen und Treffen außerhalb der Gottesdienste
  • Alle Veranstaltungen bleiben aufgrund der staatlichen Regelungen bis voraussichtlich Ende Februar 2021 untersagt.
  • Das betrifft auch Gruppentreffen im Zusammenhang mit der Sakramentenvorbereitung, Seniorentreffen, Familienkreise, Weggemeinschaften, Schulungen, Jungschar- und Jugendgruppen, Ministrantenproben, etc.
  • Nur absolut notwendige Sitzungen von Pfarrgemeinderäten, Pfarrkirchenräten, Seelsorgeraumräten, Dekanatsräten und Dekanatskonferenzen, die nicht digital abgehalten oder verschoben werden können, dürfen stattfinden.
 Begräbnisse
  • Für Rosenkranzgebet, Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die Regelungen der Rahmenordnung der Bischofskonferenz. Es besteht also keine fixe Beschränkung der Teilnehmerzahl.
  • Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden. Diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor.
  • In allen Fällen gilt der Mindestabstand von 2 Metern und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Taufen und Trauungen
  • Taufen können derzeit nur im kleinsten Kreis stattfinden. Als Richtwert gilt in der Diözese Innsbruck eine Anzahl von ca. 15 Personen. Gruppentreffen im Rahmen der Taufvorbereitung sind bis voraussichtlich Ende Februar in Präsenz nicht möglich.
  • Trauungen müssen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Erstkommunion und Firmung
  • Gemeinsame Feiern der Erstkommunion und der Firmung müssen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Auch Gruppentreffen in der Erstkommunionvorbereitung sind bis voraussichtlich Ende Februar in Präsenz nicht möglich.
 Krankenkommunion, Viaticum und Feier der Krankensalbung
  • Bei der Krankenkommunion (und beim Viaticum) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden.
  • Alle Hygienemaßnahmen (Abstand, Handdesinfektion, FFP2-Maske) sind einzuhalten.
 Sakrament der Versöhnung
  • Die Beichte kann derzeit nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ein Abstand von 2 Metern gewahrt bleiben kann. Es ist eine FFP2-Maske zu tragen.
 Regelungen für die Kinder- und Jugendpastoral
  • Gruppentreffen dürfen als Präsenzveranstaltungen bis Ende Februar leider nicht stattfinden (siehe Punkt 2). Das betrifft also Jungschar- und Jugendgruppen, Mini-Proben, Jugendtreffs etc. Der MinistrantInnen-Dienst bei allen Gottesdiensten ist möglich (siehe Punkt 1).
 Parteienverkehr in Pfarrbüros und im Diözesanhaus
  • Parteienverkehr in Pfarrbüros ist unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen (FFP2-Maske, Abstand, jeweils nur eine Person, ggf. Wechsel in einen größeren Raum) und am besten nach telefonischer Voranmeldung möglich ist.