Neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz ab 19.5.2021 – Regeln für Gottesdienste kaum verändert

Mit heutigem Tag (19.5.2021) gilt die neue Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz.

Für die regelmäßigen Gottesdienste hat sich kaum was verändert. Es bleiben vor allem der 2-m-Abstand und die FFP-2-Maskenpflicht ab 14 Jahren und eine MNS-Pflicht für Kinder von 6-14 Jahren und für Schwangere.

Diese Regelungen gelten (leider) auch für Gottesdienste im Freien und für Prozessionen.

Es darf aber wieder mehr – obwohl trotzdem reduziert – gesungen werden.

„Beim Kommuniongang ist von den Gläubigen der Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Anders als zuletzt werden jetzt die Worte „Der Leib Christi – Amen“ beim Empfang der Kommunion durch den Priester bzw. Gläubigen wieder gesprochen. „Handkommunion ist dringend empfohlen“, wird betont und weiter heißt es dazu: „Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen“, wobei dabei die Maske angehoben wird. Eine Präzisierung betrifft die Mundkommunion: Sie ist „nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird“.“ Hier der gesamte Kathpress.at-Artikel vom 18.5.2021

Für Taufen, Hochzeiten, Erstkommunionen und Firmungen werden wieder Präventionskonzepte inkl. Kontaktpersonenmanagement benötigt.

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