Der neu verordnete vierte Lockdown, der vorerst für den Zeitraum vom 22.11.2021 bis 12.12.2021 gilt, hat weitreichende Auswirkungen auf unsere Lebens- und Arbeitswelt sowie auf unsere religiöse Praxis.
Ab 22.11.2021 gilt die Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz:
Das Feiern von öffentlichen Gottesdiensten ist weiterhin möglich, die Sicherheitsmaßnahmen haben sich jedoch verschärft:
- FFP2-Maske in Innenräumen und im Freien
- 2 m Abstand zwischen haushaltsfremden Personen
- 3-G-Regel für alle liturgischen Dienste
- Reduktion des Gemeindegesanges
- Chorgesang muss unterbleiben, mit Ausnahme des Gesangs von (bis zu vier) SolistInnen sowie Instrumentalmusik (Orgel und bis zu vier Soloinstrumente). Es gilt 2-G-Nachweis und 2 m Abstand.
- Bei Begräbnissen gelten dieselben Regeln der Rahmenordnung.
Hier kommen Sie zu den häufigsten Fragen und Antworten der diözesanen Coronaseite.
Wir wünschen alles Gute für die herausfordernde Zeit – bleiben Sie gesund!