Neue Corona-Rahmenordnung ab 22. 11. 2021 für Gottesdienste

Der neu verordnete vierte Lockdown, der vorerst für den Zeitraum vom 22.11.2021 bis 12.12.2021 gilt, hat weitreichende Auswirkungen auf unsere Lebens- und Arbeitswelt sowie auf unsere religiöse Praxis.

Ab 22.11.2021 gilt die  Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz:

Das Feiern von öffentlichen Gottesdiensten ist weiterhin möglich, die Sicherheitsmaßnahmen haben sich jedoch verschärft:

  • FFP2-Maske in Innenräumen und im Freien
  • 2 m Abstand zwischen haushaltsfremden Personen
  • 3-G-Regel für alle liturgischen Dienste
  • Reduktion des Gemeindegesanges
  • Chorgesang muss unterbleiben, mit Ausnahme des Gesangs von (bis zu vier) SolistInnen sowie Instrumentalmusik (Orgel und bis zu vier Soloinstrumente). Es gilt 2-G-Nachweis und 2 m Abstand.
  • Bei Begräbnissen gelten dieselben Regeln der Rahmenordnung.

Hier kommen Sie zu den häufigsten Fragen und Antworten der diözesanen Coronaseite.

Wir wünschen alles Gute für die herausfordernde Zeit – bleiben Sie gesund!