Aktuelle diözesane Regelungen

Die Diözese Innsbruck hat aktuell einige neue Regelungen für ihren Zuständigkeitsbereich beschlossen:

  • Die Feiern von Erstkommunionen und Firmungen sind in der Diözese Innsbruck bis 29. Mai 2020 alle abgesagt, wobei eine weitere Verlängerung dieser Frist nicht auszuschließen ist. Die Verantwortlichen in den Pfarren werden – wenn die Dauer der behördlichen Maßnahmen geklärt ist – in Absprache mit den Beteiligten neue Termine festlegen.
  • Früheste Termine für die Feier von Taufen und kirchlichen Trauungen sind im Juni denkbar, immer unter dem Vorbehalt, dass die behördlichen Vorgaben dies erlauben.
  • Die bisherigen krisenbedingten Regelungen für Begräbnisse bleiben bis auf weiteres gültig.
  • Hinsichtlich bereits bestellter und terminisierter Messintentionen gilt: Wenn wieder öffentliche Gottesdienstfeiern möglich sind, sind vor Ort angemessene Lösungen zu suchen.
  • Für viele Gläubige sind die Segnung der Palmzweige und der Osterspeisen von besonderer Bedeutung. Daher soll die Feier dieser Segnungen im privaten bzw. familiären Bereich gefördert werden. Anleitungen dazu sind unter www.dibk.at/gottesdienst bei den jeweiligen Tagesgottesdiensten zu finden.

Hier ebenfalls noch das aktuelle diözesane Plakat mit verschiedenen Anregungen und der Feier der Kar- und Ostertage:

2020-03-31_Plakat-dibk-Service-Corona_Ostern