Gottesdienste unter Auflagen ab 15. Mai 2020 wieder möglich – Pressekonferenz v. 23.4.

„Kultusministerin Susanne Raab und Kardinal Christoph Schönborn haben am Donnerstag (Anm. 23.4.) in einer gemeinsamen Pressekonferenz die Kriterien für öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen präsentiert, die ab 15. Mai wieder möglich sind. Demnach müssen Gläubige beim gemeinsamen Gottesdienst künftig einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten. Pro Person müssen 20 Quadratmeter der Gesamtfläche des Gottesdienstraumes zur Verfügung stehen, Flächen oder Vorrichtungen wie zum Beispiel Türgriffe sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. Die Einhaltung der Regeln sind durch Einlasskontrollen und Ordnerdienste sicherzustellen.“ – Hier der gesamte Kathpress.at-Artikel vom 23.4.2020.

Die genauen Richtlinien werden – lt. Kardinal Christoph Schönborn – in den nächsten Tagen von der Bischofskonferenz (und auch von den anderen Religionsgemeinschaften in Österreich) ausgearbeitet.

Um einen Anhaltspunkt für die mögliche Gesamtzahl der zugelassenenen GottesdienstbesucherInnen zu bekommen sei eine Zahl genannt: Für den großen Stephansdom in Wien wären dies 150 Gläubige, im Innsbrucker Dom St. Jakob sind es 50 Gläubige, die den Gottesdienst mitfeiern dürfen (Ordnerdienste, Priester, Ministranten, LektorInnen sind da vermutlich bereits inkludiert).

Wir freuen uns auf gemeinsame Gottesdienste!

Alle weiteren Maßnahmen und Richtlinien werden wir hier auf der Homepage unter Aktuelles veröffentlichen! Schaut bitte immer wieder hier vorbei! DANKE!