Neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz – Kirche verschärft Maßnahmen ab 25.10.2020

„Ab Sonntag gelten im kirchlichen Bereich strengere Regeln für Begräbnisse, Chöre und Musikgruppen. Die Bischofskonferenz hat am Samstag die bisherige Rahmenordnung für den Bereich der katholischen Kirche verschärft und den ab Sonntag, 25. Oktober, geltenden neuen gesetzlichen Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie angepasst. Konkret dürfen ab Sonntag nicht mehr als 100 Personen an Begräbnissen teilnehmen. Für die Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gilt diese Obergrenze nicht. In diesen Fällen sind die geltenden kirchlichen Corona-Regeln für Gottesdienste anzuwenden, wonach wie schon bisher ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.

Mitglieder von Chören und Musikgruppen müssen ab Sonntag im Probenraum und am Standplatz in der Kirche immer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser muss eng anliegen – Gesichtsschilde oder Kinnvisiere sind daher nicht mehr erlaubt. Sängerinnen und Sänger halten dabei einen Abstand von mindestens 1,5 Metern.

Ab Allerheiligen (1. November) tritt eine weitere Verschärfung in Kraft: Ab dann dürfen an Proben und künstlerischen Darbietungen und somit auch bei Chor- bzw. Instrumentalmusik in der Liturgie höchstens sechs Personen in geschlossenen Räumen und zwölf Personen im Freiluftbereich teilnehmen….“

Der gesamte Artikel von Kathpress vom 24. Oktober 2020 „Corona: Kirche verschärft Regeln für Begräbnisse und Chöre“

Hier findet ihr die neue Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz (gültig ab 25. Oktober 2020) im Wortlaut:

2020-10-25-Neue Rahmenordnung der Österreichischen Bischosfskonferenz