Neue Regelungen der österreichischen Bischöfe für die Gottesdienste ab 29.5.2020

Ab 29. Mai 2020 gelten neue Bestimmungen für die liturgischen Feiern innerhalb und außerhalb des Kirchenraums:
Die wichtigsten Neuerungen:
  • 10 Quadratmeter pro Person-Regel entfällt
  • NEU: 1-m-Mindestabstand – max. 100 Personen im geschlossenen Kirchenraum
  • Masken nur beim Hinein-/Hinausgehen und für das Bewegen im Kirchenraum
  • keine Maske mehr am Platz und auch beim Kommuniongang
  • Ministranten auch wieder möglich (Mindestabstand 1m)
Für Gottesdienste im Freien sind
  • Musikkapelle und Chor wieder möglich
  • gemeinsames Singen und Beten  derzeit noch stark eingeschränkt (im Freien ohne Maske)
An Hochzeiten und Begräbnissen können ab 29.5.2020
  • max. 100 Personen teilnehmen (Voraussetzung: der Mindestabstand von 1 m muss eingehalten werden können)

Für Taufen gibt es keine Beschränkung der Teilnehmerzahl mehr! Der 1-m-Abstand sowie die anderen allgemeinen Regeln für die Gottesdienste müssen natürlich eingehalten werden.

Hier der aktuelle Aushang in allen Kirchen unseres Seelsorgeraums mit den wichtigsten Informationen:

2020-05-29-Aushang Corona SR InHaPo